„Ich melde mich umgehend bei Ihnen.“
„Registrieren Sie sich umgehend in unserem Kundenportal.“
„Bitte fügen Sie umgehend die neuen Daten ein.“
Umgehend ist eine Verkürzung der im 18. Jahrhundert geläufigen Wendung mit zurückfahrender/umgehender Post. Heute bedeutet es „sofort, gleich.“1 Dabei benennt es keinen festen Zeitpunkt. Juristisch gilt das Wort als unbestimmter Rechtsbegriff. Gerichte entscheiden im Streitfall, was angemessen ist.2
Umgehend wirkt besänftigend und bleibt vage. Kunden und Kollegen haben keine Orientierung. Vom Eiltempo der historischen Botenpost bleibt eine leere Geste.
Tipp: Konkret statt nebulös
Benennen Sie den Zeitraum, ein Datum oder eine Bedingung. Das stärkt Verlässlichkeit auf allen Seiten.
Alternative Formulierungen
„Sobald das Gutachten vorliegt, werde ich mich bei Ihnen melden.“
„Registrieren Sie sich heute bis 23:59 Uhr in unserem Kundenportal!“
„Bitte fügen Sie die neuen Daten bis Freitag ein!“
Lesen Sie auch:
Sprachtipp #61 Schneller als schnell
Lassen Sie gesprochene Sprache wie Musik in Ihren Ohren klingen!
1 umgehend in Pfeifer, Wolfgang et al. Etymologisches Wörterbuch des Deutschen (1993), digitalisierte und von Wolfgang Pfeifer überarbeitete Version Digitalen Wörterbuch der Deutschen Sprache [08.01.2026].
2 Rechtsanwälte Leist, Piwarz: Wirksame Fristsetzung durch das Wort „umgehend“? [26.01.2026].
Erhalten Sie alle zwei Wochen einen Gruß aus meiner Sprachküche und halbjährlich Neuigkeiten aus meinem Unternehmen.
Newsletter abonnieren