„Ich werde Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten.“
„Wir liefern die Unterlagen schnellstmöglich nach.“
„Bitte rufen Sie mich schnellstmöglich an.“
Im juristischen Kontext beschreibt schnellstmöglich die Erfüllung einer Pflicht in der kürzest möglichen Zeit. Die Zeitspanne ist nicht festgesetzt, maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls.1 Schnellstmöglich enthält einen Superlativ und verspricht somit höchste Geschwindigkeit – schneller als schnell. Das Wort erzeugt hohe Erwartungen. Was heißt schnellst-möglich konkret? Heute, diese Woche, nach der Urlaubsvertretung oder nie? Die Lücke dazwischen öffnet Spielräume für Enttäuschung und fehlende Orientierung.
Tipp: Nennen Sie Rahmenbedingungen und Möglichkeiten!
Ersetzen Sie schnellstmöglich durch sprachliche Klarheit. Sagen Sie, was gilt, was möglich ist und wann. So weiß Ihr Gegenüber, womit es rechnen kann, und Sie bleiben flexibel.
Alternative Formulierungen
„Ich werde Ihre Anfrage bis spätestens Mittwochnachmittag bearbeiten.“
„Wir liefern die Unterlagen im Laufe der Woche. Falls etwas dazwischenkommt, werde ich mich bei Ihnen melden.“
„Bitte rufen Sie mich heute ab 15:00 Uhr an.“
Lassen Sie die gesprochene Sprache wie Musik in Ihren Ohren klingen!
Lesen Sie auch die Sprachtipps #18 Der Komparativ und #45 Der Superlativ
1 schnellstmöglich im Juraforum online [12.01.2026].
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